DGUV Vorschrift 2
(Stand 29.11.2024)
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben sowie die regelmäßigen Aufgaben der Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung mit unternehmensspezifischen Sicherheitsanforderungen bei aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.
Grundbetreuung
Betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung DGUV 2024
Die Aufgabenfelder sind:
1. Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
- 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
- 2.1 Unterstützung bei der Arbeitssystemgestaltung in Planung, Ausführung und Unterhaltung
- 2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeits-systemen und ihren Arbeitsbedingungen sowie bei deren Veränderungen
z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren,
3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
- 3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungs-maßnahmen,
- 3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
- 3.3 Information und Aufklärung
- 3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- 4.1 Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die Aufbauorganisation und Berücksichtigung in betrieblichen Prozessen
- 4.2 Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in die Unternehmensführung
- 4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen bezogen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- 4.4 Kommunikation und Information sichern
- 4.5 Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- 4.6 Organisation und Verbesserung betrieblicher Prozesse derart, dass die Maß-nahmen bezogen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
5. Untersuchungen nach Ereignissen
- 5.1 Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
- 5.2 Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
- 5.3 Verbesserungsvorschläge
6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften,betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
- 6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
- 6.2 Beantwortung von Anfragen, Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen von Beschäftigten
- 6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
- 6.4 Organisation externer Beratung zu speziellen Problemen bezogen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- 6.5 Beratung zum Bedarf und Umfang betriebsspezifischer Betreuung
7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- 7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
- 7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zustän-digen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- 7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
- 7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- 8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern und deren Führungskräften
- 8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften DGUV Vorschrift 2
- 8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz, insbesondere am Arbeitsschutzausschuss
- 8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
9. Selbstorganisation
- 9.1 Organisation der erforderlichen Fortbildung (Aktualisierung und Erweiterung)
- 9.2 Entwicklung und Nutzung von Wissensmanagement
- 9.3 Nutzung des Erfahrungsaustauschs, insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden
Betriebsspezifische Betreuung DGUV 2024
Die Aufgabenfelder sind:
1. Regelmäßig vorliegende Anlässe der betriebsspezifischen Betreuung
- 1.1 Gefährliche Arbeiten; Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten mit besonderen Gefährdungen
- 1.2 Arbeitsorganisation und Gestaltung der Arbeit bei Vorhandensein von besonderen Gefährdungen
- 1.3 Besondere betriebsspezifische Anforderungen beim Personaleinsatz
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- 2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
-
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung,
Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen - 2.3 Einführung neuer Stoffe bzw. Materialien
-
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung;
Einführung neuer Arbeitsverfahren -
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen zu Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) -
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen zu Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- 3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
-
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik, der Arbeitsmedizin, Hygiene oder sonstigen
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse
4. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
5. Betriebliche Aktionen, Schwerpunktprogramme und Kampagnen
- 5.1 Abstimmungsbedarf bei Einführung oder Weiterentwicklung eines freiwilligen Gesundheitsmanagements
- 5.2 Schwerpunktprogramme und Kampagnen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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