DGUV Vorschrift 2

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben sowie die regelmäßigen Aufgaben der Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab.

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung mit unternehmens-spezifischen Sicherheitsanforderungen bei aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.

Grundbetreuung

Die Aufgabenfelder sind:

z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren,

Betriebsspezifische Betreuung

Die Aufgabenfelder sind:

1.1 Besondere Tätigkeiten

1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt

      der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten

2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der    

      Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,

      Neubaumaßnahmen

2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende

      Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung

      neuer Arbeitsverfahren

2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur

       Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die

       Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen

3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und

     Arbeitsmedizin

   Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur    

   Gesundheitsförderung

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