DGUV Vorschrift 2
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben sowie die regelmäßigen Aufgaben der Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung mit unternehmens-spezifischen Sicherheitsanforderungen bei aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.
Grundbetreuung
Betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung
Die Aufgabenfelder sind:
- Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
- Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
- Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungs-maßnahmen, Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
- Information und Aufklärung
- Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
- Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
- Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
- Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Kommunikation und Information sichern
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
- Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
- Ständige Verbesserung sicherstellen
- Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
- Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
- Verbesserungsvorschläge
- Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Beantwortung von Anfragen
- Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
- Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
- Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
- Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
- Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
- Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
- Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
- Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
- Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
- Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
- Wissensmanagement entwickeln und nutzen
- Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
- Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
Betriebsspezifische Betreuung
Die Aufgabenfelder sind:
1.1 Besondere Tätigkeiten
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt
der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der
Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,
Neubaumaßnahmen
2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende
Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung
neuer Arbeitsverfahren
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur
Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die
Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und
Arbeitsmedizin
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur
Gesundheitsförderung
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