Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt am 01. Juni 2026 in Kraft. Sie regelt vieles klarer, praxisnaher und flexibler als bisher.

DGUV Vorschrift 2

Betriebe erhalten betriebsärztliche und sicherheitstechnische Unterstützung, abgestimmt auf ihre Größe und die betrieblichen Anforderungen. Hierfür stehen den Betrieben drei Betreuungsmodelle zur Verfügung, über die die folgende Grafik einen Überblick gibt.

Grundbetreuung
für Betriebe in der Regelbetreuung mit mehr als 20 Beschäftigten

Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben sowie die regelmäßigen Aufgaben der Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab.

Die Aufgabenfelder sind:

z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren,

Betriebsspezifische Betreuung
für Betriebe in der Regelbetreuung mit mehr als 20 Beschäftigten

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung mit unternehmensspezifischen Sicherheitsanforderungen bei aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.

Die Aufgabenfelder sind:

Arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich nach der Verordnung zur arbeitsmedizi­nischen Vorsorge (ArbMedVV).

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