DGUV Vorschrift 2

(Stand 29.11.2024)

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben sowie die regelmäßigen Aufgaben der Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab.

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung mit unternehmensspezifischen Sicherheitsanforderungen bei aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.

Grundbetreuung DGUV 2024

Die Aufgabenfelder sind:

z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren,

Betriebsspezifische Betreuung DGUV 2024

Die Aufgabenfelder sind:

      Arbeitsmedizinische Vorsorge

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