Untersuchungen für Busfahrer:in
Führerschein Klasse D/DE/D1/D1E
Die Fahrerlaubnis für Busfahrer:in ist auf fünf Jahre befristet.
Für die erste Beantragung sind folgende Nachweise zu erbringen:
- gesundheitliche Eignung (1)
- bestimmte psychische Voraussetzungen durch einen psychologischen Funktions-Leistungstest für das entsprechende Gutachten (2)
- ausreichendes Sehvermögen (3)
Zur Verlängerung des Führerscheins muss beim Erstantrag und dann alle fünf Jahre die gesundheitliche Eignung (1) sowie das Sehvermögen (3) untersucht werden. Ab dem 50. Lebensjahr werden zusätzlich auch die speziellen psychischen Leistungsvoraussetzungen (2) geprüft.
Wir bieten die komplette Untersuchung ebenfalls auf Russisch und Englisch an.
1. Ärztliche Untersuchung Berufskraftfahrer:in nach Anlage 5.1 FeV
Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Berufskraftfahrer:in wird eine allgemeine ärztliche Anamnese sowie eine Untersuchung auf Erkrankungen durchgeführt. Dadurch kann die Eignung bestätigt oder ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E und D, D1, DE, D1E als auch für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Der Aufbau und Inhalt der Untersuchung ist in der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 5 geregelt:
- Erhebung der Vorgeschichte
- Aussagen zum allgemeinen Gesundheitszustand
- Erfassung von Gesundheitsdaten: Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls, Urin auf Eiweiß und Zucker sowie Sediment, Prüfung der Flüstersprache rechts und links in Metern
- Prüfung auf Körperbehinderungen, welche die Fahrfähigkeit einschränken
- Herz- und Kreislauf-Störungen
- Schwere Bluterkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Endokrine-Störungen
- Störungen des Nervensystems
- Psychische Erkrankungen/Sucht
- Untersuchung des Gehörs
2. Funktions-Leistungstest nach Anlage 5.2 FeV
Berufskraftfahrer:in unterliegen während ihrer täglichen Arbeit besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Belastbarkeit, ihrer Orientierungsleistung, der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie ihrer Reaktionsfähigkeit. Zur Untersuchung dieser Fähigkeiten werden computergestützte psychologische Testverfahren eingesetzt. Dieser gilt für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
3. Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6.2 FeV
Gutes Sehvermögen ist die beste Basis zur Ausübung des Berufs eines Berufskraftfahrer:in.
Zur Dokumentation eines ausreichenden Sehvermögens werden Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld, Stereosehen sowie Kontrast- und Dämmerungssehen überprüft. Erst mit dieser Untersuchung kann die Fahrerlaubnis erteilt oder verlängert werden.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis muss mittels einer Untersuchung gemäß Anlage 6.2 FeV (3) nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E als auch für D, D1, DE, D1E sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.