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7 Antworten

    1. Sehr geehrter Frau/Herr Pumuckl,

      ja, bitte mitmachen, auch wenn an Ihrem Arbeitsplatz keine psychischen Gefährdungen vorhanden sind.
      Das ArbSchG besagt, dass sämtliche Arbeitsplätze zu bewerten sind.
      Auch bilden dann die Ergebnisse der Befragung die realen Arbeitsbedingungen ab und sollten keine Gefährdungen vorhanden sein, ist es auch ein gutes Feedback für Ihren Arbeitgeber.

      Beste Grüße
      Sabine Cürten

    1. Lieber Käpt´n Blaubart,
      in jedem Fall mitmachen, bitte. Auch Teilzeitarbeitsplätze müssen per Gesetz beurteilt werden und auch eine Teilzeitkraft darf keinen psychischen Gefährdungen ausgesetzt sein.
      Beste Grüße
      Sabine Cürten

  1. Guten Tag,

    wie wird sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin nur einmal an der Umfrage teilnimmt? Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo Herr oder Frau Moppi,

      es wurde entschieden, die Befragung anonym durchzuführen, d.h. es werden keine technischen Kontrollmechanismen angewendet, um die Antworten nachzuverfolgen. Das hat wiederum zur Folge, dass es technisch möglich ist den Bogen mehrfach auszufüllen.

      Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass Personen absichtlich die Befragung verfälschen, in dem der Bogen zweifach ausgefüllt wird. Es hätte niemand etwas von einer verunreinigten Datenauswertung, die am Ende nicht nutzbar ist. Sollte es jedoch vorkommen lassen sich bei der Datenauswertung Fehlerquellen meist identifizieren.

      MfG
      Sabine Cürten

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